
Ein Begutachtungsentwurf ua. zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwGVG) sieht Änderungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor, um dieses zu beschleunigen und besser zu strukturieren. In einer Expertengruppe wurden die entsprechenden Reformvorschläge erarbeitet, die eine Veränderung im Hinblick auf die Aktenvorlage durch die Behörde und Ermittlungsaufträge an die Behörde bringen sollen, die Einstellung des Verfahrens bei Nichterscheinen sowie eine Beschränkung des Prüfumfanges der Beschwerde bei Nebenparteien vorsehen. Zudem soll die Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens ausgeweitet werden, wenn für die Entscheidung maßgebliche Fälle bei den Höchstgerichten anhängig sind.







