Systemische Mängel beim Disziplinarverfahren gegen Richter:innen des VGW

Das Büro des CCJE (Beirat der Europäischen Richter:innen) hat eine Stellungnahme zum Disziplinarverfahren der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) veröffentlicht. Dabei wurden sowohl die Rolle des Präsidenten des VGW im Disziplinarverfahren von Richter:innen beleuchtet als auch die Rolle des/der Disziplinaranwaltes/Disziplinaranwältin und die in diesem Zusammenhang bestehende Beziehung zur Exekutive und die Bestellung der Person des Disziplinaranwaltes durch die Exekutive.

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Den Respekt vor dem Recht kann man nicht mit rechtlichen Mitteln erzwingen

In einem Interview der Robert Bosch Stiftung mit dem Gründer des Verfassungsblogs zur Widerstandsfähigkeit der Demokratie betont Max Steinbeis, dass man zur Verhinderung des Worst Cases diesen kennen müsse. Selbst robuste demokratische Institutionen seien anfällig für autoritäre Strategien. Man müsse sich vorbereiten und von den Geschehnissen in anderen Ländern lernen.

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„Die Justiz wird sich nicht beugen“ als Statement albanischer Richter:innen nach Attentat

Nur ein paar Tage nachdem die VRV im Austausch mit den albanischen Richter:innen im Rahmen ihrer Studienreise war, wurde Richter Astrit Kalaja in Ausübung seiner Tätigkeit erschossen. In einer Ansprache hat Sokol Sadushi, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Versammlung der Richter:innen der Republik Albanien am 9. Oktober 2025 diesen gravierenden Vorfall verurteilt, der nicht nur die Justiz, sondern den gesamten Staat erschüttert habe. Besonders schockierend sei, dass der Mord im Gerichtssaal stattgefunden habe, einem Ort, an dem das Gesetz herrschen und Bürger:innen Schutz finden sollten.

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Klimakrise – Krisenklima: Thema beim 10. Grundrechtstag

Der 10. Österreichische Grundrechtstag der RIV stand unter dem Motto „Klimakrise – Krisenklima: Wie wandeln wir Demokratie, Gesellschaft und Recht?“ und fand am 25. und 26.09.2025 in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz und der ars electronica im Linzer ars electronica Center als interdisziplinäre Tagung statt. Die Veranstaltung gab einen spannenden Einblick vor welchen …

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Postenschacher in Österreich – gelebte Praxis, die zur Beschädigung des Rechtsstaats und zu hohen Kosten führt

In der Steiermark wird das Auswahlverfahren für die Nachbesetzung des seit 1. Oktober 2025 im Amt befindlichen Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes in Frage gestellt und wird die Einhaltung von europäischen Standards von den steirischen Grünen gefordert. Dieses Auswahlverfahren zeige ein problematisches Verständnis der Landesregierung von der Unabhängigkeit der Justiz, so die Grünen. Gleichzeitig wird vom Nachrichtenmagazin Profil und ORF-Politikmagazin Report erstmals der Versuch unternommen, den Postenschacher in Österreich zu vermessen.

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Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG NÖ) zeigt auf, dass dieses im Jahr 2024 erneut mit zu wenig Personal im richterlichen Bereich im Wesentlichen aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Karenzen und Teilzeitbeschäftigungen aber auch durch nicht zeitgerechte Nachbesetzungen zu kämpfen hatte. Waren zu Beginn des Jahres 2024 noch 53 Richter:innen inklusive Präsidenten und Vizepräsidenten oder 47 Vollzeitäquivalente tätig, waren es zu Jahresende nur mehr 50, wovon zeitweise nur 42,50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst standen. Damit haben 15 % der Personalkapazität gefehlt. Ein Ausmaß, das für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes bei bestehendem Akteneinlauf nicht ausreichend ist.

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OGH: Richter:in kann das „Live-Tickern“ in Ausnahmefällen nach Interessenabwägung untersagen

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.03.2025, 14 Os 61/23m (Rz 165ff), ausgesprochen, dass das grundsätzlich nicht verbotene Verfassen von „Live-Tickern“ von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im konkreten Einzelfall vom Verhandlungsleiter zur Vermeidung der Verfahrensbeeinträchtigung im Rahmen der Sitzungspolizei untersagt werden kann. Eine solche Untersagung schriftlicher Berichterstattung, die einem Live-Bericht nahekommt, ist aber stets unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Öffentlichkeit auf Information (Art. 10 EMRK) zu prüfen und nach sorgfältiger Interessenabwägung nur in Ausnahmefällen zulässig. Allenfalls kann dies auch nur partiell, etwa für den Zeitraum der Vernehmung von Belastungszeugen, untersagt werden, jedenfalls aber nicht für die Urteilsverkündung.

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EuGH: Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts dürfen Entscheidungen höherer nationaler Instanzen ignoriert werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-225/25 am 04.09.2025 entschieden, dass ein nationales Gericht verpflichtet ist, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen. Das Gericht hat zudem zu überprüfen, ob Richter:innen übergeordneter Gerichte ordnungsgemäß ernannt worden sind.

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