
Das 30. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 13.06.2025, in Salzburg, zu folgendem Thema statt:
„Der Verwaltungsrichter/die Verwaltungsrichterin im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“
Das 30. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 13.06.2025, in Salzburg, zu folgendem Thema statt:
„Der Verwaltungsrichter/die Verwaltungsrichterin im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“
In der Sonntagspresse nimmt die Justizministerin Anna Sporrer zum Regierungsprogramm Stellung. Im Zusammenhang mit ihrer eigenen Parteimitgliedschaft bei der SPÖ und ihrer bisherigen Tätigkeit als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes führt sie aus, dass Höchstgerichte demokratisch durch Besetzungen über die Regierungsvorschläge legitimiert werden. Das sei ein eingespieltes System. Wo jedoch der Anschein eines politischen Einflusses bestehe, der nicht sachgerecht sei, solle es eine stärkere Loslösung von der Nominierung – insbesondere im Hinblick auf die Landesverwaltungsgerichte – durch die Landesregierung geben. Dies sei mit der im Regierungsprogramm geplanten Stärkung der Unabhängigkeit bei den Verwaltungsgerichten geplant.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit zwei Erkenntnissen vom 11.03.2025, G 197/2024 und G 63/2024, einerseits § 5 Abs. 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) und andererseits § 5 Abs. 4 Z 6 NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG) jeweils wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) aufgehoben. Die taxative Aufzählung von Aufenthaltstiteln in beiden Ausführungsgesetzen führt zu einer unsachlichen, dem Grundsatzgesetz widersprechenden Differenzierung. Beide Aufhebungen treten mit Ablauf des 31.03.2026 in Kraft.
Viele Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass Gerichte autoritären Populisten bei der Umsetzung ihrer Strategie ein Hindernis aber auch hilfreich sein können. Wie kann die Justiz bei der Ausübung ihrer Kontroll- und Rechtschutzfunktion blockiert und behindert werden? Welche Schwachstellen gibt es bei der Gerichtsorganisation und beim Gerichtspersonal? Wie resilient sind die deutschen Verfassungsgerichte? Diesen Fragen geht ein Forschungsprojekt in Deutschland zur Unabhängigkeit der Justiz nach.
Am Landesverwaltungsgericht Kärnten gelangt bis zum ersten Halbjahr 2026 zumindest eine Planstelle als Richter:in zur Besetzung. Der Bewerbung sind zwingend ein Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben und weiteren Unterlagen zum Nachweis der Ernennungserfordernisse anzuschließen; erwünscht ist die Vorlage einer juristischen Arbeit. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 24.04.2025.
Gerold Dünser wurde nach einem Hearing vor einer Begutachtungskommission mit 1. April 2025 zum Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Tirol von der Landesregierung ernannt. Die Position musste neu besetzt werden, da der frühere Vizepräsident Albin Larcher mit Anfang des Jahres in den Ruhestand eingetreten ist.
Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit nicht nur als Leiter des Evidenzbüros am Verwaltungsgerichtshof, sondern auch als Mediensprecher hat Senatspräsident Lehofer auch wertvolle Tipps im Umgang mit Medien bereitgestellt. Wenn auch die Pressearbeit/Zutritt für Medien und Sicherheit der Justizverwaltung obliegt, so ist der Umgang mit den Medien im Verhandlungssaal im Rahmen der Sitzungspolizei Aufgabe des Richters/der Richterin.
Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.
In der Vorabentscheidung in der Rechtssache C‐16/24 [Sinalov] vom 27.02.2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorgaben für die Zulässigkeit von Aktenzuweisung durch den Gerichtspräsidenten aufgestellt und festgehalten, dass ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zuteilung für den Richter gegeben sein muss.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) präzisiert in seinem Urteil vom 25.02.2025, C-146/23 und C-374/23, die Voraussetzungen, unter denen der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit es der Gesetzgebung und der Exekutive eines Mitgliedstaats erlaubt, zum einen die Bezüge der Richter festzusetzen und zum anderen von den nationalen Rechtsvorschriften, die die Modalitäten der Festsetzung der Bezüge der Richter objektiv festlegen, abzuweichen, zB durch Einfrieren oder Kürzen der Vergütung.
Als Follow-up der Veranstaltung zum 1. Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im November 2024 in Graz wird das prozessrechtliches Thema des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs näher ausgerollt und im Detail auf die richterliche Tätigkeit der Streitschlichtung und der Ausgleichsmittlung Bezug genommen. Im engeren Sinn liegt der Fokus auf dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem jedoch eine eingeschränkt diskurs-, vermittlungs- und vergleichsfreundliche Ausrichtung nachgesagt wird.