Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) und die VRV haben jeweils eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ua. zur Änderung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) abgegeben. Grundsätzlich wird das Ziel der Bundesregierung, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten klarer zu strukturieren und zu beschleunigen, begrüßt.
Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt jedoch hinter diesem Anspruch zurück und schafft in mehreren Bereichen neue Unklarheiten und zusätzliche Möglichkeiten für Verfahrensverzögerungen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als größtes Gericht Österreichs präsentiert seinen von der Vollversammlung beschlossenen Tätigkeitsbericht und den vom Präsidium erstellten Justizverwaltungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 (Februar 2025 bis Jänner 2026) in einem. Im Vorwort kritisiert der Präsident des Gerichtes Christian Filzwieser, dass bei Zuweisung neuer Kompetenzen (insbesondere die Einführung einer Rufbereitschaft zur Umsetzung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes, Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes etc.) auch die entsprechenden Ressourcen dafür vorgesehen werden müssen. Durch Personalmangel langsamer werdende Gerichtsverfahren beeinflussen auch die Verwaltung negativ und schade sich der Staat damit selbst. Es erscheine auch demokratiepolitisch bedenklich, wenn sogar jene Ressourcen, die in den wirkungsorientierten Folgenabschätzungen zu neuen Gesetzen vom Parlament beschlossen worden seien, nicht zur Verfügung gestellt würden. Die Verunmöglichung von Kassation und Zurückverweisungen sei kostspielig und keinesfalls rechtsstaatlich alternativlos, insbesondere vor dem Hintergrund, dass behördliche Ermittlungstätigkeiten teilweise auf das BVwG verlagert würden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die nicht fristgerechten Erledigungen aufgrund von Ressourcenknappheit zu erheblichen Kostenfolgen für die Republik Österreich führe.
Im Ö1 Mittagsjournal weisen der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) Christian Filzwieser und die designierte Vizepräsidentin Daniela Urban auf eine steigende Aktenbelastung beim BVwG und zusätzliche Herausforderungen durch neue Kompetenzen hin. Zugesagte Planstellen seien aber nicht besetzt worden, dazu kommen noch Doppelgleisigkeiten im Verwaltungsverfahren, was schließlich zu einer Verfahrensverzögerung führe, die dem Staat insgesamt schade.
Nach einem Bericht in der Zeitung Standard müssen die Oberlandesgerichte (OLG) Wien und Innsbruck Lohnsteuer für Überstunden von Richter:innen nach einer Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2021 bis 2025 nachzahlen. Richter:innen seien fünf Überstunden im Monat ausbezahlt worden, ohne dass dafür Arbeitszeitaufzeichnungen existieren. Diese Vorgehensweise sei zwar zwischen Justiz- und Finanzministerium akkordiert gewesen und resultiere aus der freien Zeiteinteilung der Richter:innen als Ausfluss der Unabhängigkeit. Aufgrund der strengen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes müsse von dieser Vorgehensweise abgegangen werden; ohne Arbeitszeitaufzeichnungen gebe es keine Steuerbefreiung. Grundsätzlich werde vom Finanzamt nicht bezweifelt, dass Überstunden anfallen, was auch durch eine Arbeitsauslastung von Richter:innen im Schnitt von 120 Prozent belegt sei.
Die International Commission of Jurists (ICJ), eine unabhängige internationale Nichtregierungsorganisation, die sich weltweit für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Justiz einsetzt, hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die weltweiten Aktivitäten der Organisation zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, zum Schutz der Menschenrechte und zur Stärkung unabhängiger Justizsysteme. Er zeichnet ein deutliches Bild der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und zeigt, dass unabhängige Gerichte weltweit zunehmend unter Druck geraten.
Der Ministerrat hat dem Bundespräsidenten die Ernennung von Daniela Urban zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes vorgeschlagen. Dies wurde im Umlaufbeschluss vom 19.07.2026 beschlossen. Sie soll Michael Sachs nachfolgen, der vor fast fünf Monaten in Pension gegangen ist. Daniela Urban ist Richterin am BVwG und Kammervorsitzende für Asyl- und Fremdenrecht.
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) sucht zwei Landesverwaltungsrichter:innen. Als Voraussetzung sind neben dem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften und 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung eine für die Ausübung dieses Rechtsberufes anerkannte staatliche Prüfung oder eine Lehrbefugnis an einer österreichischen Universität in einem in die Zuständigkeit des LVwG fallenden Fachgebiet erforderlich. Umfassende juristische Kenntnisse insbesondere in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren, Erfahrung …
Seit 2020 verfasst die Europäische Kommission einmal im Jahr einen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern und beurteilt dabei das Justizwesen, die Korruptionsbekämpfung, die Medien und den Rechtsstaat allgemein. Im heurigen Rechtsstaatlichkeitsbericht wird in Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut attestiert, dass keine Verbesserungen zur Einhaltung europäischer Standards erzielt wurden, dies beim Ernennungsverfahren von (Vize-)Präsident:innen der Verwaltungsgerichte, bei der Weisungsgebundenheit vieler Verwaltungsgerichtspräsident:innen sowie bei der Regelung des Disziplinarverfahren.
Die im Eigentum des Landes Vorarlberg stehende Bank verweigerte Informationen und wurde das Grundrecht auf Zugang zu Informationen verletzt, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Erkenntnis vom 30.06.2026, E 3982/2025. Der Gerichtshof behob den Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, da die Hypo Vorarlberg Bank AG nicht als börsennotierte Gesellschaft zu qualifizieren ist.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 24.06.2026, G 43/2026, die insgesamt 15 Gesetzesprüfungsanträge der Landesverwaltungsgerichte Steiermark und Vorarlberg auf Aufhebung von § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abgewiesen. Er begründet dies im Wesentlichen damit, dass die Regelung hinreichend klar den innergemeindlichen Instanzenzug ausschließt.
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